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Art. 25f

700.1RPVFederal Council Ordinance01.09.2000Originalquelle
  1. Das kantonale Recht kann regeln, wie die Spielräume nach Artikel 25b Absatz 1 und die kompensatorischen Abbrüche nach den Artikeln 25e , 33a und 43 zugunsten bestimmter Verwendungszwecke, insbesondere zugunsten von Bauvorhaben der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft, genutzt werden.
  2. Soll ein Abbruch erst später einer Kompensation dienen, sind die entsprechenden Voraussetzungen bereits beim Entscheid über den Abbruch festzulegen.

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