700.1RPVFederal Council Ordinance01.09.2000Originalquelle
(Art. 24quinquiesRPG)
Leitungen thermischer Netze ausserhalb der Bauzonen können insbesondere dann als standortgebunden bewilligt werden, wenn die Linienführung möglichst direkt ist und die Energie dadurch effizienter genutzt werden kann.
In jedem Fall bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung.
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