Wer Anspruch auf eine Entschädigung oder Genugtuung geltend machen will, muss beim EDI ein Gesuch stellen.
Wer durch eine Impfung geschädigt wurde, muss das Gesuch um Entschädigung oder Genugtuung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr oder innert fünf Jahren nach der Impfung einreichen.
Für die Entschädigung und die Genugtuung werden keine Zinsen geschuldet.
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