Les paiements directs ne sont versés que si l’exploitation exige le travail d’au moins 0,20 UMOS.
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Le volume minimal de travail visé à l'art. 5 OPD doit être examiné comme condition restrictive du droit aux paiements.
“Altersjahr vollendet hat (Art. 9 DZV), nicht bei den beitragsbegründenden Voraussetzungen von Art. 3 f. DZV. Sie steht vielmehr bei den anderen Bestimmungen, welche die Beitragsberechtigung einschränken, wie das Mindestarbeitsaufkom-men (Art. 5 DZV), der Mindestanteil der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte (Art. 6 DZV) bzw. der maximale Tierbestand (Art. 7 DZV).”
Le volume de travail minimal (art. 5 OPD) fait partie des dispositions qui restreignent l'admissibilité aux paiements directs.
“Altersjahr vollendet hat (Art. 9 DZV), nicht bei den beitragsbegründenden Voraussetzungen von Art. 3 f. DZV. Sie steht vielmehr bei den anderen Bestimmungen, welche die Beitragsberechtigung einschränken, wie das Mindestarbeitsaufkom-men (Art. 5 DZV), der Mindestanteil der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte (Art. 6 DZV) bzw. der maximale Tierbestand (Art. 7 DZV).”
Citation : OPD art. 5 ch. 1 Il ressort des dossiers que d'autres sites organisés par le requérant atteignent, à eux seuls, le volume de travail minimal de 0,2 SAK; l'omission d'examiner ces sites ne décharge pas l'autorité de son obligation de verser les paiements directs. Selon les développements cités dans les sources, dans un tel cas les paiements directs auraient dû être accordés pour l'année en cause.
“Wie das BLW in seiner Stellungnahme ausführt, ist den Akten nicht zu entnehmen, dass die Erstinstanz die übrigen vom Beschwerdeführer zwischenzeitlich organisierten Standorte hinsichtlich einer Betriebsanerkennung geprüft hat, obwohl Agrocontrol am 5. September 2018 eine Kontrolle durchgeführt und dem Beschwerdeführer bescheinigt hatte, dass sein Betrieb für das Jahr 2018 den ökologischen Leistungsausweis erfüllt. Nach den nachvollziehbaren Ausführungen des BLW hätten unabhängig davon, ob der Standort an der R._______-Strasse als neues Betriebszentrum akzeptiert worden wäre, die weiteren Standorte für sich allein den minimalen Arbeitsbedarf von 0,2 SAK (Mindestarbeitsaufkommen, vgl. Art. 5 DZV) erreichen können, womit Direktzahlungen für das Jahr 2018 hätten ausgerichtet werden müssen.”
“Wie das BLW in seiner Stellungnahme ausführt, ist den Akten nicht zu entnehmen, dass die Erstinstanz die übrigen vom Beschwerdeführer zwischenzeitlich organisierten Standorte hinsichtlich einer Betriebsanerkennung geprüft hat, obwohl Agrocontrol am 5. September 2018 eine Kontrolle durchgeführt und dem Beschwerdeführer bescheinigt hatte, dass sein Betrieb für das Jahr 2018 den ökologischen Leistungsausweis erfüllt. Nach den nachvollziehbaren Ausführungen des BLW hätten unabhängig davon, ob der Standort an der R._______-Strasse als neues Betriebszentrum akzeptiert worden wäre, die weiteren Standorte für sich allein den minimalen Arbeitsbedarf von 0,2 SAK (Mindestarbeitsaufkommen, vgl. Art. 5 DZV) erreichen können, womit Direktzahlungen für das Jahr 2018 hätten ausgerichtet werden müssen.”
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