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En l'espèÎ, la personne chargée du contrôle a indiqué par téléphone et par courriel que, dans les données d'exploitation, le blé d'été aurait été modifié en prairie artificielle. Dans ce contexte, il n'apparaissait pas qu'il y ait eu violation de l'art. 103 al. 1 OPD.
“Augenschein telefonisch und per E-Mail, dass der Sommerweizen aufgrund der starken Verunkrautung in seinen Betriebsdaten in Kunstwiese abgeändert worden sei. Damit entfalle der Anspruch auf die Beiträge für "Getreide in weiter Reihe" (vgl. Beschwerdebeilage 7). Weiter wurde er darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit habe, gegen die Hauptabrechnung der Direktzahlungen Einsprache zu erheben, wenn er mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sei. Entsprechend ist nicht ersichtlich, inwieweit eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 DZV bzw. Art. 16 Abs. 1 EKBV vorliegen sollte.”
OPD art. 103 n. 2 Si l'organe de contrôle constate des manquements ou si des faits correspondants lui sont signalés par des acheteurs, il en informe sans délai l'exploitant ou l'exploitante.
“Stellt die Kontrollstelle bei der Kontrolle falsche Flächenangaben, einen unbefriedigenden Stand der Kulturen oder das Nichteinhalten der gemeldeten Bewirtschaftungs- oder Verwendungsart fest oder werden ihr entsprechende Tatbestände von den Abnehmern gemeldet, so gibt sie dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin unverzüglich davon Kenntnis (Art. 16 Abs. 1 EKBV; Art. 103 Abs. 1 DZV).”
“Stellt die Kontrollstelle bei der Kontrolle falsche Flächenangaben, einen unbefriedigenden Stand der Kulturen oder das Nichteinhalten der gemeldeten Bewirtschaftungs- oder Verwendungsart fest oder werden ihr entsprechende Tatbestände von den Abnehmern gemeldet, so gibt sie dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin unverzüglich davon Kenntnis (Art. 16 Abs. 1 EKBV; Art. 103 Abs. 1 DZV).”
RéférenÎ : OPD, art. 103 n. 1 Lors du contrôle de l'exploitation, la personne chargée du contrôle communique sans délai à l'exploitant ou à l'exploitante les manquements constatés. Les données recueillies lors du contrôle servent également de base pour la vérification du droit aux paiements et pour la fixation des paiements.
“Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die ein Gesuch für bestimmte Direktzahlungsarten eingereicht haben, müssen der Vollzugsbehörde den Nachweis erbringen, dass sie auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der betreffenden Direktzahlungsarten, einschliesslich jenen des ÖLN, erfüllen bzw. erfüllt haben (Art. 101 DZV). Tierschutzkontrollen im Rahmen des ÖLN werden nach den Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung durchgeführt (Art. 102 Abs. 2 DZV). Die Kontrollperson teilt dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin bei der Betriebskontrolle festgestellte Mängel unverzüglich mit (Art. 103 Abs. 1 DZV). Der Kanton überprüft schliesslich die Beitragsberechtigung und setzt die Beiträge aufgrund der erhobenen Daten fest (Art. 108 Abs. 1 DZV).”
“Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die ein Gesuch für bestimmte Direktzahlungsarten eingereicht haben, müssen der Vollzugsbehörde den Nachweis erbringen, dass sie auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der betreffenden Direktzahlungsarten, einschliesslich jenen des ÖLN, erfüllen bzw. erfüllt haben (Art. 101 DZV). Tierschutzkontrollen im Rahmen des ÖLN werden nach den Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung durchgeführt (Art. 102 Abs. 2 DZV). Die Kontrollperson teilt dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin bei der Betriebskontrolle festgestellte Mängel unverzüglich mit (Art. 103 Abs. 1 DZV). Der Kanton überprüft schliesslich die Beitragsberechtigung und setzt die Beiträge aufgrund der erhobenen Daten fest (Art. 108 Abs. 1 DZV).”