Projekte
Neuer Chat
Korpus
Grid
Playbook
Dokumente
Verlauf
Sprache: DE
Hilfezentrum
A
Einstellungen
Loading source…
Law
/
Art. 26
Art. 25
Art. 27
Art. 26
173.32
VGG
Federal Act
01.01.2007
Originalquelle
Die Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen wirken bei der Instruktion der Fälle und bei der Entscheidfindung mit. Sie haben beratende Stimme.
Sie erarbeiten unter der Verantwortung eines Richters oder einer Richterin Referate und redigieren die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts.
Sie erfüllen weitere Aufgaben, die ihnen das Reglement überträgt.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.
VGG · Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht
Zurück zum Gesetz
Art. 25
Art. 27