Die angeschlossenen Behörden sind berechtigt, die AHV-Nummer für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz systematisch zu verwenden.
Die Verwendung der AHV-Nummer in VOSTRA erfolgt nur zu folgenden registerinternen Zwecken:
zur Identifizierung von Personen vor der Eintragung und der Abfrage von Daten;
zum elektronischen Datenaustausch mit anderen Datenbanken, in denen die AHV-Nummer ebenfalls systematisch verwendet wird, sofern für einen solchen Datenaustausch mittels AHV-Nummer eine formell-gesetzliche Grundlage besteht.
Die Suchanfrage nach einer Person in der Datenbank «Unique Personal Identifier Database» (UPI) der Zentralen Ausgleichsstelle wird aus VOSTRA gestartet.
Die AHV-Nummer ist nur für die angeschlossenen Behörden einsehbar und darf anderen Behörden und Privaten nicht bekannt gegeben werden. Sie erscheint nicht auf den Strafregisterauszügen.
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