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In den vorliegenden Entscheiden erfolgt die Mitteilung an die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten regelmässig nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Erledigung allfälliger Rechtsmittel. In einzelnen Fällen werden zudem weitere Behörden informiert, namentlich Kantonspolizei, Migrationsamt oder Justizvollzug.
“- 22 - 8.Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigungen der Beschuldigten C._____ und D._____ je im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich (übergeben) den Vertreter des Privatklägers im Doppel für sich und zuhanden des Privatklägers (übergeben) (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird dem Privatkläger nur zugestellt, sofern er dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigungen der Beschuldigten C._____ und D._____ je im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich den Vertreter des Privatklägers im Doppel für sich und zuhanden des Privatklägers (sofern verlangt) und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk. 33 und”
“Septem- ber 2021 als Genugtuung aus der Gerichtskasse zugesprochen. Im Mehr- betrag wird das Genugtuungsbegehren abgewiesen. 7.Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschul- digten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl (versandt) - 33 - die unentgeltliche Vertretung der Privatklägerin im Doppel für sich und zuhanden der Privatklägerin (übergeben) sowie in vollständiger Ausfertigung an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschul- digten die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl die unentgeltliche Vertretung der Privatklägerin im Doppel für sich und zuhanden der Privatklägerin und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an die Vorinstanz das Migrationsamt des Kantons Zürich die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“Die zweitinstanzliche Gerichtsgebühr fällt ausser Ansatz. Die weiteren Kos- ten betragen: Fr. 4'350.– amtliche Verteidigung 4.Die Kosten des Vorverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens beider In- stanzen, einschliesslich derjenigen der amtlichen Verteidigung für das ge- samte Verfahren, werden auf die Gerichtskasse genommen. 5.Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl die Privatklägerschaft D1._____ GmbH sowie in vollständiger Ausfertigung an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten - 15 - die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl die Privatklägerschaft D1._____ GmbH und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird der Privatklägerin nur zugestellt, sofern sie dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin, sofern verlangt und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz das Migrationsamt des Kantons Zürich die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit dem Formular "Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED-Materials" zwecks Bestimmung der Vernichtungs- und Löschungsdaten - 47 - die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk. 43 die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit Formular A und B.”
“Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl - 36 - an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird der Privatklägerin nur zugestellt, sofern sie dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin, sofern verlangt und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit dem Formular "Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED-Materials" zwecks Bestimmung der Vernichtungs- und Löschungsdaten die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“Schriftliche Eröffnung und Mitteilung im Dispositiv an die erbetene Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Be- schuldigten (vorab per Inca-Mail) die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis (vorab per Inca-Mail) die Vertretung der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privatklä- gerin (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird den Privatklägern nur zugestellt, sofern sie dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangen.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die erbetene Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Be- schuldigten die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis die Vertretung der Privatklägerin im Doppel für sich und zuhanden der Privatklägerin (sofern verlangt) und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz das Migrationsamt des Kantons Zürich die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) an die Koordinationsstelle VOSTRA zur Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“_____ im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (versandt) die Verteidigungen der Beschuldigten A._____ und C._____ je im Dop- pel für sich und zuhanden der Beschuldigten (versandt) die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich (versandt) Justizvollzug und Wiedereingliederung, Bewährungs- und Vollzugs- dienste sowie in vollständiger Ausfertigung an die amtliche Verteidigung des Beschuldigten B._____ im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten die Verteidigungen der Beschuldigten A._____ und C._____ je im Dop- pel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz Justizvollzug und Wiedereingliederung, Bewährungs- und Vollzugs- dienste, mit Vermerk der Rechtskraft die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit Formular A; die Kantonspolizei Zürich, KMD-ZD-DR, mit separatem Schreiben ge- mäss § 54a PolG betreffend Dispositivziffer 1; die Koordinationsstelle VOSTRA zur Entfernung der Daten betreffend A._____ gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
Die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA erhält Kopien/Urkunden zwecks Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG und verwendet das Formular «Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED‑Materials» zur Festlegung der Löschungs‑ und Vernichtungsdaten.
“Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl - 36 - an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird der Privatklägerin nur zugestellt, sofern sie dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin, sofern verlangt und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit dem Formular "Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED-Materials" zwecks Bestimmung der Vernichtungs- und Löschungsdaten die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“Dem Beschuldigten wird eine reduzierte Prozessentschädigung von Fr. 1'900.– für die Kosten seiner erbetenen Verteidigung im Berufungs- verfahren zugesprochen. Das Verrechnungsrecht des Staates bleibt vorbehalten. 7.Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl (versandt) die Privatklägerin B._____ AG, z.Hd. D._____, (versandt) (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird der Privatklägerin nur zugestellt, sofern sie dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an die Vorinstanz die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“Schriftliche Mitteilung an − die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Ge- suchstellers − die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis − die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat − die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl − das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, Bewährungs- und Vollzugsdienste − das Staatsekretariat für Migration − das Migrationsamt des Kantons Zürich - 7 - sowie nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an − die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis − die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat − die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl (je unter Rücksendung der Akten) − die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Urk. 22 − die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) − die Zentrale Inkassostelle der Gerichte.”
Bei Erledigung des Verfahrens ist die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mittels des Formulars «Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED‑Materials» zu instruieren; in den angeführten Entscheiden wird damit zugleich die Entfernung der Daten aus VOSTRA gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG veranlasst.
“Januar 2021 als Genugtuung für die erlittene Haft aus der Gerichtskasse zugesprochen. 7.Schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Privatklägerschaft sowie in vollständiger Ausfertigung an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Privatklägerschaft und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit dem Formular "Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED-Materials" - 13 - die Kantonspolizei Zürich, KDM-FS-A (mit Hinweis auf Dispositivziffer 2) die Zentrale Inkassostelle der Gerichte (mit Hinweis auf Dispositivzif- fer 5) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“Dem Beschuldigten werden Fr. 400.– (zuzüglich 5% Zins seit 2. September 2022) als Genugtuung aus der Gerichtskasse zugesprochen. 6.Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Privatklägerin B._____ (übergeben) sowie in vollständiger Ausfertigung an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Privatklägerin B._____ und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz das Migrationsamt des Kantons Zürich die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit dem Formular "Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED-Materials" zwecks Löschung des DNA-Profils die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
Zur Entfernung der Daten werden diese an die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA übermittelt. Die Entfernung beziehungsweise Löschung erfolgt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder nach Erledigung allfälliger Rechtsmittel (Rechtskraft).
“Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben); die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat; die Vertretung der Privatklägerin 1 im Doppel für sich und zuhanden der Privatklägerin 1 (übergeben); den Privatkläger 2 (übergeben) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten; die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat; - 33 - die Vertretung der Privatklägerin 1 im Doppel für sich und zuhanden der Privatklägerin 1; den Privatkläger 2; die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, ... [Adresse] und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an die Vorinstanz; die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk. 127A; die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD-DR, mit separatem Schreiben ge- mäss § 54 PolG.”
“Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl - 36 - an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird der Privatklägerin nur zugestellt, sofern sie dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin, sofern verlangt und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit dem Formular "Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED-Materials" zwecks Bestimmung der Vernichtungs- und Löschungsdaten die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“Dem Beschuldigten wird eine reduzierte Prozessentschädigung von Fr. 1'900.– für die Kosten seiner erbetenen Verteidigung im Berufungs- verfahren zugesprochen. Das Verrechnungsrecht des Staates bleibt vorbehalten. 7.Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl (versandt) die Privatklägerin B._____ AG, z.Hd. D._____, (versandt) (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird der Privatklägerin nur zugestellt, sofern sie dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an die Vorinstanz die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
“Schriftliche Mitteilung an − die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Ge- suchstellers − die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis − die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat − die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl − das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, Bewährungs- und Vollzugsdienste − das Staatsekretariat für Migration − das Migrationsamt des Kantons Zürich - 7 - sowie nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an − die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis − die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat − die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl (je unter Rücksendung der Akten) − die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Urk. 22 − die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) − die Zentrale Inkassostelle der Gerichte.”
Nach Rechtskraft bzw. Erledigung von Rechtsmitteln wird die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA durch Kopien der betreffenden Urkunden und/oder mittels Formularen (A/B bzw. Formular „Löschung des DNA‑Profils und Vernichtung des ED‑Materials“) informiert. Mit diesen Mitteilungen wird die Koordinationsstelle ersucht bzw. beigezogen, die Entfernung der Verfahrensdaten aus VOSTRA gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG sowie die Festlegung der Löschungs‑/Vernichtungsdaten zu veranlassen.
“Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird der Privatklägerin nur zugestellt, sofern sie dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an die Vertreterin der Privatklägerin für sich und zuhanden der Privat- klägerin, sofern verlangt und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz das Migrationsamt des Kantons Zürich die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit dem Formular "Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED-Materials" zwecks Bestimmung der Vernichtungs- und Löschungsdaten - 47 - die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk. 43 die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit Formular A und B.”
“- 22 - 8.Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigungen der Beschuldigten C._____ und D._____ je im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten (übergeben) die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich (übergeben) den Vertreter des Privatklägers im Doppel für sich und zuhanden des Privatklägers (übergeben) (Eine begründete Urteilsausfertigung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wird dem Privatkläger nur zugestellt, sofern er dies innert 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs verlangt.) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigungen der Beschuldigten C._____ und D._____ je im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich den Vertreter des Privatklägers im Doppel für sich und zuhanden des Privatklägers (sofern verlangt) und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk. 33 und”
“Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten (übergeben); die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat; die Vertretung der Privatklägerin 1 im Doppel für sich und zuhanden der Privatklägerin 1 (übergeben); den Privatkläger 2 (übergeben) sowie in vollständiger Ausfertigung an die Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten; die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat; - 33 - die Vertretung der Privatklägerin 1 im Doppel für sich und zuhanden der Privatklägerin 1; den Privatkläger 2; die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, ... [Adresse] und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an die Vorinstanz; die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten gemäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk. 127A; die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD-DR, mit separatem Schreiben ge- mäss § 54 PolG.”
“Januar 2021 als Genugtuung für die erlittene Haft aus der Gerichtskasse zugesprochen. 7.Schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Privatklägerschaft sowie in vollständiger Ausfertigung an die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Privatklägerschaft und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälli- ger Rechtsmittel an die Vorinstanz die Kantonspolizei Zürich, KDM-ZD, mit separatem Schreiben (§ 54a Abs. 1 PolG) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA mit dem Formular "Löschung des DNA-Profils und Vernichtung des ED-Materials" - 13 - die Kantonspolizei Zürich, KDM-FS-A (mit Hinweis auf Dispositivziffer 2) die Zentrale Inkassostelle der Gerichte (mit Hinweis auf Dispositivzif- fer 5) die Koordinationsstelle VOSTRA/DNA zur Entfernung der Daten ge- mäss Art. 32 Abs. 1 StReG mittels Kopie von Urk.”
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