In VOSTRA werden rechtskräftige nachträgliche Entscheide eingetragen, die auf ein einzutragendes Grundurteil Bezug nehmen, sofern sie im Zusammenhang stehen mit:
der Entlassung aus dem Strafvollzug, dem Vollzug einer therapeutischen Massnahme oder einer Verwahrung;
der Nichtbewährung beim bedingten oder teilbedingten Strafvollzug;
der Aufhebung, Änderung oder nachträglichen Anordnung einer therapeutischen Massnahme, einer Verwahrung oder einer Unterbringung oder ambulanten Behandlung;
der Aufhebung, Änderung oder nachträglichen Anordnung eines Tätigkeitsverbots oder eines Kontakt- und Rayonverbots;
der Begnadigung, Amnestie oder dem Exequatur;
weiteren vom Bundesrat bezeichneten Fällen.
Der Bundesrat regelt, welche Daten in welcher Form eingetragen werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.