Die registerführende Stelle meldet der Oberaufsichtsbehörde des Bundes über das Handelsregister periodisch eine Auflistung aller für die Prüfung nach Artikel 928a Absatz 2^bis^OR^1^relevanten, gültigen und in VOSTRA eingetragenen Tätigkeitsverbote von Personen, die in der zentralen Datenbank Personen nach Artikel 928b OR erfasst sind.
Die Meldung der Daten nach Absatz 1 erfolgt über eine elektronische Schnittstelle zwischen der zentralen Datenbank Personen und VOSTRA. Die Aufbereitung der Meldungen erfolgt automatisiert und unter Verwendung der Versichertennummer.