Das Personenstandsregister nach Artikel 45a ZGB1meldet VOSTRA die Todesfälle von im Personenstandregister eingetragenen Personen, sofern die betreffende Person auch in VOSTRA verzeichnet ist.
Die Meldung erfolgt über eine elektronische Schnittstelle zwischen dem Personenstandsregister und VOSTRA. Die Aufbereitung der Meldungen erfolgt automatisiert und unter Verwendung der AHV-Nummer.