Der Bundesrat legt die Anforderungen fest an:
- die Einleitung in Kanalisationen;
- besondere Ableitungen aus Produktionsprozessen;
- die Beschaffenheit, die Verwertung und die Beseitigung der Rückstände aus Abwasserreinigungsanlagen;
- die Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen;
- die Verwertung von Abwasser aus der Aufbereitung des Hofdüngers.