Die Zentrale Ausgleichsstelle führt ein Familienzulagenregister, um:
Eingefügt durch Anhang Ziff. 5 des BG vom 14. Juni 2024 (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 681;BBl 2023 2245). ↩
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