Das Online-Zugangsrecht der KOST und der Koordinationsstelle der Militärjustiz bestimmt sich nach Massgabe der Zugangsprofile derjenigen Behörden, für die sie Daten eintragen und Auszüge aus VOSTRA erstellen.
Sie haben ein Online-Zugangsrecht auf alle in VOSTRA gespeicherten Daten, mit Ausnahme:
der Daten betreffend die automatisch protokollierten Abfragen zugangsberechtigter Behörden (Art. 25);
der Daten betreffend Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister (Art. 26);
der Daten betreffend die Bestellung von Privatauszügen und Sonderprivatauszügen (Art. 27).
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