Die registerführende Stelle meldet der Gruppe Verteidigung zu den in Absatz 2 erwähnten Zwecken unverzüglich folgende neu in VOSTRA eingetragenen Daten von Stellungspflichtigen, Angehörigen der Armee sowie Schutzdienstpflichtigen:
schweizerische Grundurteile wegen eines Verbrechens oder Vergehens;
Die Gruppe Verteidigung darf die gemeldeten Daten für folgende Zwecke verwenden:
Prüfung einer Nichtrekrutierung, einer Zulassung zur Rekrutierung, eines Ausschlusses aus der Armee oder einer Wiederzulassung zur Armee, einer Degradation oder der Eignung für eine Beförderung oder Ernennung nach dem MG2;
Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe nach dem MG;
Prüfung eines Ausschlusses vom Schutzdienst nach dem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 4. Oktober 20023.
Die Meldung erfolgt über eine elektronische Schnittstelle zwischen dem Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes (PISA) und VOSTRA. Die Aufbereitung der Daten nach Absatz 1 erfolgt automatisiert und unter Verwendung der AHV-Nummer.
Footnotes
Eingefügt durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 18. März 2022, in Kraft seit 23. Jan. 2023 (AS 2022 725;BBl 2021 2198). ↩