Die registerführende Stelle meldet der zuständigen Strassenverkehrsbehörde des Wohnsitz- oder Urteilskantons die neu in VOSTRA eingetragenen schweizerischen Grundurteile, die ein Fahrverbot im Sinne von Artikel 67e StGB1oder Artikel 50e MStG2enthalten, zur Eintragung in das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ)3.
Die Meldung kann über eine elektronische Schnittstelle erfolgen.
Die Bezeichnung des Informationssystems wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1 ) auf den 1. Januar 2019 angepasst. ↩
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