Der Bund kann Familienorganisationen im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen für ihre Tätigkeiten zur Förderung von Familien in den folgenden Bereichen gewähren:
- Begleitung und Beratung von Familien sowie Elternbildung;
- Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.