1 commentary
LEne art. 21 n. 1 Qualora sussista un inadempimento dei requisiti minimi stabiliti negli allegati, per la durata di tale inadempimento non sussiste il diritto al premio di immissione.
“Die neue Energieförderungsverordnung enthält inhaltlich die gleichen Bestimmungen wie die altrechtliche Energieverordnung: Die Mindestanforderungen sind gemäss Art. 17 Abs. 1 EnFV in den Anhängen 1.1-1.5 festgelegt und nach Art. 29 Abs. 1 EnFV besteht kein Anspruch auf die Einspeiseprämie für die Dauer, während der Mindestanforderungen nicht oder nicht mehr eingehalten werden. (Die Einspeiseprämie ergibt sich nach Art. 21 Abs. 4 EnG aus der Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem Referenz-Marktpreis.) Ziff.”
“Die neue Energieförderungsverordnung enthält inhaltlich die gleichen Bestimmungen wie die altrechtliche Energieverordnung: Die Mindestanforderungen sind gemäss Art. 17 Abs. 1 EnFV in den Anhängen 1.1-1.5 festgelegt und nach Art. 29 Abs. 1 EnFV besteht kein Anspruch auf die Einspeiseprämie für die Dauer, während der Mindestanforderungen nicht oder nicht mehr eingehalten werden. (Die Einspeiseprämie ergibt sich nach Art. 21 Abs. 4 EnG aus der Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem Referenz-Marktpreis.) Ziff.”
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