Se i provvedimenti secondo gli articoli 7 a 27 non permettono di soddisfare le esigenze di qualità delle acque (art. 9 cpv. 1), il Cantone provvede affinché siano applicati provvedimenti supplementari alle acque medesime.
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Le misure interne al lago sono sussidiarie rispetto alle misure agricole. Secondo le decisioni citate, esse contrastano prevalentemente le conseguenze (ad es. mediante aerazione artificiale) e non colpiscono direttamente le cause degli elevati apporti di fosforo. Pertanto non costituiscono un'alternativa equivalente né un mezzo idoneo e meno gravoso rispetto alle misure agricole (cfr. art. 28 LPAc).
“Wie bereits ausgeführt, haben die bisherigen Massnahmen nicht ausgereicht, um zu bewirken, dass die drei Mittellandseen die bundesrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Wasserqualität (konstant) erfüllen (vgl. dazu und zum Folgenden E. 5.2.7.3 f. hiervor). Weshalb die bisherigen Massnahmen daher in Zukunft erfolgsversprechend und damit geeignet sein sollten, ist nicht ersichtlich. Fakt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter Geltung der bisherigen Massnahmen sogar trotz künstlicher Belüftung in allen drei Seen nicht eingehalten werden konnten. Die Massnahmen in der Landwirtschaft knüpfen sodann an die Ursache für die zu hohen Phosphoreinträge in die Seen an. Mit der Seebelüftung werden hingegen (lediglich) die Folgen bzw. Symptome der zu hohen Phosphoreinträge bekämpft. Sie stellt daher keine wirkliche Alternative und damit kein geeignetes, aber milderes Mittel zu den Massnahmen in der Landwirtschaft dar. Die seeinternen Massnahmen sind denn auch subsidiär zu den Massnahmen in der Landwirtschaft (vgl. Art. 28 GSchG). Weiter bringen die Antragsteller vor, dass gezielt auf die überversorgten Böden ausgerichtete Massnahmen in räumlicher Hinsicht milder wären. Bereits heute könne anhand von Bodenproben nach "Pmax" gedüngt werden. Gestützt auf diese Praxis hätten auf freiwilliger Basis bereits sehr gute Werte in den Mittellandseen erreicht werden können. Der Antragsgegner wendet dagegen ein, die Prüfung dieses von den Antragstellern vorgeschlagenen Ansatzes sei gerade das Ziel des Forschungsprojekts der Agroscope gewesen. Da aber die meisten Böden im Zuströmbereich stark mit Phosphor überversorgt seien, mache eine parzellenscharfe Festlegung keinen Sinn. Die Forscher von Agroscope kamen in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2019 zur Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen zum Schluss, dass sich die ursprüngliche Idee des Konzepts der beitragenden Flächen, dass nur wenige Flächen (z.B. 20 %) massgeblich zur P-Belastung beitragen und die P-Fracht mit gezielten Massnahmen auf diesen Flächen markant reduziert werden könne, für das Einzugsgebiet des Baldeggersees nicht bestätigt habe.”
“Wie bereits ausgeführt, haben die bisherigen Massnahmen nicht ausgereicht, um zu bewirken, dass die drei Mittellandseen die bundesrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Wasserqualität (konstant) erfüllen (vgl. dazu und zum Folgenden E. 5.2.7.3 f. hiervor). Weshalb die bisherigen Massnahmen daher in Zukunft erfolgsversprechend und damit geeignet sein sollten, ist nicht ersichtlich. Fakt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter Geltung der bisherigen Massnahmen sogar trotz künstlicher Belüftung in allen drei Seen nicht eingehalten werden konnten. Die Massnahmen in der Landwirtschaft knüpfen sodann an die Ursache für die zu hohen Phosphoreinträge in die Seen an. Mit der Seebelüftung werden hingegen (lediglich) die Folgen bzw. Symptome der zu hohen Phosphoreinträge bekämpft. Sie stellt daher keine wirkliche Alternative und damit kein geeignetes, aber milderes Mittel zu den Massnahmen in der Landwirtschaft dar. Die seeinternen Massnahmen sind denn auch subsidiär zu den Massnahmen in der Landwirtschaft (vgl. Art. 28 GSchG). Weiter bringen die Antragsteller vor, dass gezielt auf die überversorgten Böden ausgerichtete Massnahmen in räumlicher Hinsicht milder wären. Bereits heute könne anhand von Bodenproben nach "Pmax" gedüngt werden. Gestützt auf diese Praxis hätten auf freiwilliger Basis bereits sehr gute Werte in den Mittellandseen erreicht werden können. Der Antragsgegner wendet dagegen ein, die Prüfung dieses von den Antragstellern vorgeschlagenen Ansatzes sei gerade das Ziel des Forschungsprojekts der Agroscope gewesen. Da aber die meisten Böden im Zuströmbereich stark mit Phosphor überversorgt seien, mache eine parzellenscharfe Festlegung keinen Sinn. Die Forscher von Agroscope kamen in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2019 zur Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen zum Schluss, dass sich die ursprüngliche Idee des Konzepts der beitragenden Flächen, dass nur wenige Flächen (z.B. 20 %) massgeblich zur P-Belastung beitragen und die P-Fracht mit gezielten Massnahmen auf diesen Flächen markant reduziert werden könne, für das Einzugsgebiet des Baldeggersees nicht bestätigt habe.”
“Wie bereits ausgeführt, haben die bisherigen Massnahmen nicht ausgereicht, um zu bewirken, dass die drei Mittellandseen die bundesrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Wasserqualität (konstant) erfüllen (vgl. dazu und zum Folgenden E. 5.2.7.3 f. hiervor). Weshalb die bisherigen Massnahmen daher in Zukunft erfolgsversprechend und damit geeignet sein sollten, ist nicht ersichtlich. Fakt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter Geltung der bisherigen Massnahmen sogar trotz künstlicher Belüftung in allen drei Seen nicht eingehalten werden konnten. Die Massnahmen in der Landwirtschaft knüpfen sodann an die Ursache für die zu hohen Phosphoreinträge in die Seen an. Mit der Seebelüftung werden hingegen (lediglich) die Folgen bzw. Symptome der zu hohen Phosphoreinträge bekämpft. Sie stellt daher keine wirkliche Alternative und damit kein geeignetes, aber milderes Mittel zu den Massnahmen in der Landwirtschaft dar. Die seeinternen Massnahmen sind denn auch subsidiär zu den Massnahmen in der Landwirtschaft (vgl. Art. 28 GSchG). Weiter bringen die Antragsteller vor, dass gezielt auf die überversorgten Böden ausgerichtete Massnahmen in räumlicher Hinsicht milder wären. Bereits heute könne anhand von Bodenproben nach "Pmax" gedüngt werden. Gestützt auf diese Praxis hätten auf freiwilliger Basis bereits sehr gute Werte in den Mittellandseen erreicht werden können. Der Antragsgegner wendet dagegen ein, die Prüfung dieses von den Antragstellern vorgeschlagenen Ansatzes sei gerade das Ziel des Forschungsprojekts der Agroscope gewesen. Da aber die meisten Böden im Zuströmbereich stark mit Phosphor überversorgt seien, mache eine parzellenscharfe Festlegung keinen Sinn. Die Forscher von Agroscope kamen in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2019 zur Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen zum Schluss, dass sich die ursprüngliche Idee des Konzepts der beitragenden Flächen, dass nur wenige Flächen (z.B. 20 %) massgeblich zur P-Belastung beitragen und die P-Fracht mit gezielten Massnahmen auf diesen Flächen markant reduziert werden könne, für das Einzugsgebiet des Baldeggersees nicht bestätigt habe.”
“Wie bereits ausgeführt, haben die bisherigen Massnahmen nicht ausgereicht, um zu bewirken, dass die drei Mittellandseen die bundesrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Wasserqualität (konstant) erfüllen (vgl. dazu und zum Folgenden E. 5.2.7.3 f. hiervor). Weshalb die bisherigen Massnahmen daher in Zukunft erfolgsversprechend und damit geeignet sein sollten, ist nicht ersichtlich. Fakt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter Geltung der bisherigen Massnahmen sogar trotz künstlicher Belüftung in allen drei Seen nicht eingehalten werden konnten. Die Massnahmen in der Landwirtschaft knüpfen sodann an die Ursache für die zu hohen Phosphoreinträge in die Seen an. Mit der Seebelüftung werden hingegen (lediglich) die Folgen bzw. Symptome der zu hohen Phosphoreinträge bekämpft. Sie stellt daher keine wirkliche Alternative und damit kein geeignetes, aber milderes Mittel zu den Massnahmen in der Landwirtschaft dar. Die seeinternen Massnahmen sind denn auch subsidiär zu den Massnahmen in der Landwirtschaft (vgl. Art. 28 GSchG). Weiter bringen die Antragsteller vor, dass gezielt auf die überversorgten Böden ausgerichtete Massnahmen in räumlicher Hinsicht milder wären. Bereits heute könne anhand von Bodenproben nach "Pmax" gedüngt werden. Gestützt auf diese Praxis hätten auf freiwilliger Basis bereits sehr gute Werte in den Mittellandseen erreicht werden können. Der Antragsgegner wendet dagegen ein, die Prüfung dieses von den Antragstellern vorgeschlagenen Ansatzes sei gerade das Ziel des Forschungsprojekts der Agroscope gewesen. Da aber die meisten Böden im Zuströmbereich stark mit Phosphor überversorgt seien, mache eine parzellenscharfe Festlegung keinen Sinn. Die Forscher von Agroscope kamen in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2019 zur Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen zum Schluss, dass sich die ursprüngliche Idee des Konzepts der beitragenden Flächen, dass nur wenige Flächen (z.B. 20 %) massgeblich zur P-Belastung beitragen und die P-Fracht mit gezielten Massnahmen auf diesen Flächen markant reduziert werden könne, für das Einzugsgebiet des Baldeggersees nicht bestätigt habe.”
Secondo il parere delle parti coinvolte nella causa citata, l'art. 28 LPAc non costituisÎ la base giuridiÊ per la PhV; la menzione dell'art. 28 LPAc nell'ingresso della PhV deve pertanto essere considerata errata.
“der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) als gesetzliche Grundlage für den neuen § 3 Abs. 1 PhV und Art. 14 Abs. 6 GSchG als solche für § 3dbis PhV herangezogen werden kann, wie der Antragsgegner vorbringt. Schliesslich herrscht sodann Einigkeit zwischen den Parteien darüber, dass Art. 28 GSchG, welcher das Anordnen von zusätzlichen Massnahmen am Gewässer selbst (und somit nicht in dessen Einzugsgebiet) regelt, nicht als Grundlage für die PhV dient und die Erwähnung von Art. 28 GSchG im Ingress der PhV dementsprechend falsch ist.”
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