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Art. 43

142.311AsylV 1Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle
  1. Das Erlöschen des Asyls geht dem Widerruf vor.
  2. Die kantonale Behörde kann vor dem Vollzug der Ausweisung oder der Landesverweisung beim SEM eine Stellungnahme zu allfälligen Vollzugshindernissen einholen.1

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I 4 der V vom 1. Febr. 2017 über die Einführung der Landesverweisung, in Kraft seit 1. März 2017 (AS 2017 563).

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