Zurück zum Gesetz

Art. 13

142.311AsylV 1Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle

(Art. 24, 24a , 24d AsylG) In den Zentren des Bundes werden Asylverfahren durchgeführt und können Wegweisungen angeordnet und ab Zentrum des Bundes vollzogen werden.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.