Berufs-, Branchen- und Wirtschaftsverbände, die nach ihren Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sowie Bundesorgane können demEDÖB Verhaltenskodizes vorlegen.
Dieser nimmt zu den Verhaltenskodizes Stellung und veröffentlicht seine Stellungnahmen.
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