DerEDÖBerstattet der Bundesversammlung jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er übermittelt ihn gleichzeitig dem Bundesrat. Der Bericht wird veröffentlicht.
In Fällen von allgemeinem Interesse informiert derEDÖBdie Öffentlichkeit über seine Feststellungen und Verfügungen.1
Footnotes
Die Berichtigung der RedK der BVers vom 2. Juli 2025, publiziert am 7. Juli 2025 betrifft nur den italienischen Text (AS 2025 444). ↩
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