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Nach Art. 1 Abs. 1 BBG übernehmen die Organisationen der Arbeitswelt in der Praxis Verantwortung für die Ausarbeitung von Bildungsverordnungen oder Prüfungsverordnungen und sind in die Legiferierung von Prüfungsreglementen eingebunden. Richtlinien, die von solchen Organisationen in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen erlassen werden, können durch eine statische Verweisung in staatlichen Regelungen dieselbe Verbindlichkeit wie staatliches Recht erhalten.
“Damit handelte der Bundesrat innerhalb seines gesetzlich definierten Kompetenzbereichs und nicht gestützt auf seine Notrechtskompetenz, womit die demokratische Legitimation der fraglichen Verordnung ohne Weiteres gegeben ist. In Art. 1 Abs. 3 der Covid-19-Grundbildungsverordnung wurde festgelegt, dass die Qualifikationsverfahren 2020 in Abweichung der Prüfungsbestimmungen der BiVo und der MiVo stattfinden. Grundlage für die Durchführung waren gesamtschweizerisch geltende, gleichentags erlassene und vom SBFI veröffentlichte Richtlinien und wiederum gestützt auf diese erlassene Richtlinien der BDS für das Qualifikationsverfahren der Berufe des Detailhandels. Die statische Verweisung auf eine Regelung, die in einer ganz bestimmten Fassung Anwendung finden soll und allgemein zugänglich ist (im Internet abrufbar), ist gemäss Rechtsprechung zulässig (vgl. BGE 136 I 316 E. 2.4.1). Durch den Verweis erhält privates Recht die gleiche Verbindlichkeit wie staatliches Recht (VerwGE B 2014/18 vom 24. März 2015 E. 2.4 mit Hinweisen). Hinzu kommt, dass die fraglichen Richtlinien nicht ausschliesslich von privaten Organisationen erlassen, sondern in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen zustandekamen. Nach Art. 1 Abs. 1 BBG ist die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung). Als Trägerschaft übernehmen die Organisationen der Arbeitswelt in der Berufsentwicklung die Verantwortung für eine Bildungsverordnung einer beruflichen Grundbildung oder für eine Prüfungsverordnung. Bei den beteiligten Organisationen der Arbeit handelt es sich somit um anerkannte, einschlägige Branchen- oder Berufsbildungsverbände, welche in die Legiferierung von Prüfungsreglementen ständig eingebunden sind. Im Bereich Detailhandel vertritt die BDS als nationale Organisation der Arbeit die bildungspolitischen Interessen ihrer Mitglieder. Eine hinreichende gesetzliche Grundlage für das Qualifikationsverfahren 2020 lag damit vor. Die Regelungen zum Qualifikationsverfahren 2020 enthalten keine echte Lücke. In den BDS-Richtlinien, die gestützt auf Ziff.”
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