Die Ausführungsbestimmungen regeln die Leistungen der Arbeitgeber an die Angestellten bei Arbeitsverhinderung wegen Krankheit, Unfall, Invalidität, Militär‑, Zivilschutz- und Zivildienst sowie bei Mutterschaft.
Sie regeln die Leistungen an die Hinterbliebenen beim Tod der angestellten Person.
Sie regeln ferner die Anrechnung der Leistungen obligatorischer in- und ausländischer Sozialversicherungen an den Lohn und weitere Leistungen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.