172.220.111.3BPVFederal Council Ordinance01.01.2002Originalquelle
(Art. 32 Bst. d BPG)
Das EFD erlässt im Einvernehmen mit den Departementen Weisungen betreffend die Arbeitssicherheit, den Schutz der Gesundheit der Angestellten und die Gesundheitsförderung in den Departementen.
Die Departemente sind verantwortlich für die Arbeitssicherheit und den Schutz der Gesundheit ihrer Angestellten sowie für die Gesundheitsförderung in ihren Verwaltungseinheiten.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.