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Art. 116e

172.220.111.3BPVFederal Council Ordinance01.01.2002Originalquelle
  1. Für die Berechnung der Treueprämie nach Artikel 73 Absatz 5 werden die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 1. Mai 2013 anerkannten Anstellungsjahre nach bisherigem Recht angerechnet.
  2. Bei Aus- und Wiedereintritten der angestellten Person bei Verwaltungseinheiten nach Artikel 1 nach dem Inkrafttreten der Änderung vom 1. Mai 2013 werden die bisherigen Anstellungsjahre für die Berechnung der Treueprämie nicht mehr angerechnet. 3 und4. …1

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2017, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6737).

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