(Art. 4 Abs. 2 Bst. c BPG)
- Der Arbeitgeber sorgt für die Kaderentwicklung.1
- Die Departemente treffen gezielte Massnahmen, um:
- die Führung auf allen Stufen zu verbessern;
- das vorhandene Potenzial des Personals auszuschöpfen;
- die interne Mobilität zu fördern;
- die Chancen der Angestellten auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten;
- die Bundesverwaltung als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren;
- die Vertretung von Frauen in Kaderpositionen zu erhöhen.
- Das EFD entwickelt zusammen mit den Departementen die Strategie für die Kaderentwicklung. Es stellt die Umsetzung der Strategie sicher und unterstützt dabei die Departemente.2