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Anhang 2

172.220.111.3BPVFederal Council Ordinance01.01.2002Originalquelle

(Art. 88a Abs. 1)

Bestandteile des versicherbaren Lohnes

  1. der Monatslohn nach Artikel 36 und der Monatslohn von Angestellten des Bundes nach Artikel 12 Absatz 2 PVFMH1, höchstens jedoch der Monatslohn des Stammdepartements, die Lohnentwicklung nach Artikel 39 Absätze 1–5 und die ausserordentlichen Lohnanpassungen nach Artikel 40 bis zum Höchstbetrag der Lohnklasse;
  2. der Stunden-, Tages- und Durchschnittslohn nach Artikel 38 Absatz 2;
  3. der Teuerungsausgleich nach den Artikeln 44 Absatz 2 Buchstaben a, b, e–g und 114 Absatz 2 Buchstabe e;
  4. die Funktionszulagen nach den Artikeln 46 und 114 Absatz 2 Buchstabe f und nach Artikel 17 PVFMH;
  5. Sonderzulagen nach den Artikeln 48 und 115 Buchstabe e;
  6. Leistungsprämien nach Artikel 49;
  7. Arbeitsmarktzulagen nach Artikel 50;
  8. die Einsatzzulage nach Artikel 18 PVFMH;
  9. die Gefahrenzulage nach Artikel 19 PVFMH;
  10. der massgebende Jahreslohn nach Artikel 21 Absatz 2 PVFMH.

Footnotes

  1. SR 172.220.111.9

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