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Die Fachbehörde kann den Einsatz moderner Technologien und die Integration von Metadaten in den Workflow zur Effizienzsteigerung der Untertitelung als sachgerecht anerkennen.
“Die Argumentation der Beschwerdeführerin bezüglich der Quantität bzw. Qualität der Ressourcen bei der Beschwerdegegnerin verfängt nicht. Die Vorgaben zur Untertitelung finden sich in Art. 7 Abs. 4 RTVG i.V.m. Art. 8 Abs. 3 RTVV sowie der Musterkonzession und werden in der Ausschreibung als Auflage wiederholt. Festzuhalten ist, dass die Bewerber über unterschiedliche Auffassungen bzw. Arbeitsweisen bezüglich des technischen Personals und der Untertitelung verfügen. So gibt die Beschwerdegegnerin etwa (gestützt auf ihre jahrelange Erfahrung von Canal Alpha SA) an, dass der Einsatz der neuesten verfügbaren Technologien und durch Integrierung der Metadaten in den Workflow ihr eine höhere Effizienz ermögliche. Die Vorinstanz als Fachbehörde hat dies als sachgerecht befunden. Darauf ist abzustellen (vgl. E. 1.6 hiervor). Eine weitergehende Abklärung des Sachverhalts erübrigt sich vor diesem Hintergrund.”