Für das Ausstellen und für jede Erneuerung der Signaturzertifikate der Betreibungsämter werden 50 Franken erhoben.
Ist ein Beizug Dritter notwendig, so sind alle diesbezüglichen Auslagen, insbesondere Honorare für Sachverständige, von demjenigen Teilnehmer zu ersetzen, der diese Kosten verursacht hat.
Die Rechnungstellung erfolgt durch das BJ oder eine von ihm beauftragte Stelle.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 630). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 630). ↩
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