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Kommentare: Art. 34 | Omnilex
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Art. 34
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Art. 35
Art. 34
281.35
GebV SchKG
Federal Council Ordinance
01.01.1997
Originalquelle
Die Gebühr für die Erstellung eines Kollokations- und Verteilungsplanes beträgt:
25 Franken für die erste Seite bei beweglichen Sachen und Forderungen;
70 Franken für die erste Seite bei Grundstücken allein oder zusammen mit beweglichen Sachen oder Forderungen;
8 Franken für jede weitere Seite.
Die Gebühr für die Abrechnung einer Einkommenspfändung, für die kein Verteilungsplan notwendig ist, beträgt 10 Franken je Betreibung.
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GebV SchKG · Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
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