Die Gebühr beträgt 50 Franken je halbe Stunde für die:
- Schliessung und Versiegelung sowie andere sichernde Massnahmen;
- Einvernahme des Konkursiten oder anderer Personen;
- Aufnahme und Bewertung der Aktiven;
- Reinschrift des Inventars;
- Aufstellung eines vorläufigen Gläubigerverzeichnisses.