Der Bundesrat erlässt Vorschriften über:
- die Anforderungen für die Erteilung von Park- und Produktelabels an Pärke von nationaler Bedeutung, insbesondere über die Grösse des Gebiets, die zulässigen Nutzungen, die Schutzmassnahmen und die langfristige Sicherung der Pärke;
- die Verleihung und Verwendung der Park- und Produktelabel;
- den Abschluss von Programmvereinbarungen und die Kontrolle der Wirksamkeit der globalen Finanzhilfen des Bundes;
- die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung über Pärke von nationaler Bedeutung.