831.441.1BVV 2Federal Council Ordinance01.01.1985Originalquelle
(Art. 34b BVG)
Die Ansprüche gehen für Leistungen gleicher Art auf die Vorsorgeeinrichtung über.
Leistungen gleicher Art sind namentlich:
1 Invalidenrenten beziehungsweise an deren Stelle ausgerichtete Altersrenten sowie Kapitalabfindungen anstelle der Renten und Ersatz für Erwerbsunfähigkeit sowie Ersatz für Rentenschaden;
Hinterlassenenrenten sowie Kapitalabfindungen anstelle der Renten und Ersatz für Versorgerschaden.
Footnotes
Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 der V vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5149). ↩
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