(Art. 71 Abs. 1 BVG)
Für die einzelnen Anlagekategorien gelten bezogen auf das Gesamtvermögen folgende Begrenzungen:
- 1 50 Prozent: für schweizerische Grundpfandtitel auf Immobilien, Bauten im Baurecht sowie Bauland; diese dürfen höchstens zu 80 Prozent des Verkehrswertes belehnt sein; Pfandbriefe werden wie Grundpfandtitel behandelt;
- 50 Prozent: für Anlagen in Aktien;
- 30 Prozent: für Anlagen in Immobilien, wovon maximal ein Drittel im Ausland;
- 15 Prozent: für alternative Anlagen;
- 30 Prozent: für Fremdwährungen ohne Währungssicherung;
- 2 10 Prozent: für Anlagen in Infrastruktur;
- 3 5 Prozent: für Anlagen nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe dter.