Die Eidgenössische Finanzverwaltung kann dem Netzzuschlagsfonds Tresoreriedarlehen gewähren, um Finanzierungsspitzen zu überbrücken.
Die Darlehen dürfen höchstens das Zweifache der über fünf Jahre gemittelten Jahreseinnahme aus dem Netzzuschlag betragen.
Die Darlehen sind innerhalb von sieben Jahren aus den Erträgen des Netzzuschlags zurückzuzahlen. Ab Erhalt eines Darlehens wird jährlich 1/7 des Anfangsbetrags von den jährlichen Erträgen des Netzzuschlags für die Rückzahlung eingesetzt.
Der Kredit ist zu einem marktüblichen Zins zu verzinsen.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
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