Der Netzzuschlag wird nur zurückerstattet, wenn:
- sich die Endverbraucherin oder der Endverbraucher in einer Zielvereinbarung mit dem Bund dazu verpflichtet hat, die Energieeffizienz zu steigern;
- die Endverbraucherin oder der Endverbraucher dem Bund regelmässig darüber Bericht erstattet;
- die Endverbraucherin oder der Endverbraucher für das betreffende Geschäftsjahr ein Gesuch stellt;
- der Rückerstattungsbetrag im betreffenden Geschäftsjahr mindestens 20 000 Franken beträgt.