An den Infrastrukturen der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe sind geeignete Flächen solaraktiv auszurüsten. Infrastrukturoberflächen, die nicht genutzt werden, sind privaten Organisationen, Unternehmen oder Personen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesrat regelt die Ausnahmen, insbesondere wenn das Erstellen einer Solaranlage:
anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht;
technisch nicht möglich ist; oder
wirtschaftlich unverhältnismässig ist.
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