Der Bund kann im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung Massnahmen unterstützen zur:
sparsamen und effizienten Energienutzung;
Nutzung erneuerbarer Energien;
Nutzung der Abwärme, insbesondere von Kraftwerken, von Abfallverbrennungs-, Abwasserreinigungs-, Dienstleistungs- und von Industrieanlagen, sowie zur Verteilung der Abwärme in Nah- und Fernwärmenetzen.
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