In den folgenden Bereichen kann Hilfebedarf anerkannt werden:
- alltägliche Lebensverrichtungen;
- Haushaltsführung;
- gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung;
- Erziehung und Kinderbetreuung;
- Ausübung einer gemeinnützigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit;
- berufliche Aus- und Weiterbildung;
- Ausübung einer Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt;
- Überwachung während des Tages;
- Nachtdienst.