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Art. 72ter

831.201IVVFederal Council Ordinance01.01.1961Originalquelle

Die IV-Stellen können mit Leistungserbringern Vereinbarungen zur Kostenvergütung für Abklärungsmassnahmen nach Artikel 43 ATSG abschliessen, sofern kein anderer übergeordneter Tarifvertrag besteht. Artikel 24sexiesist anwendbar.

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