Die Konzessionärin meldet der ESBK:
- alle wesentlichen Änderungen der Konzessionsvoraussetzungen;
- den Namen beziehungsweise die Firma sowie die Adresse von Aktionärinnen und Aktionären, die mehr als 5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen halten;
- die Veränderungen von Kapital- oder Stimmbeteiligung sowie der Angaben zur Identität nach Buchstabe b.