Spielerinnen und Spieler unter dem erforderlichen Mindestalter, gesperrte sowie mit einem Spielverbot belegte Spielerinnen und Spieler haben weder Anspruch auf Rückerstattung ihrer Einsätze noch auf Auszahlung von Spielgewinnen.
Allfällige Gewinne der Spielerinnen und Spieler nach Absatz 1 sind vollumfänglich bestimmt für:
die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, wenn es sich um Gewinne aus Spielbanken handelt;
gemeinnützige Zwecke, wenn es sich um Gewinne aus Grossspielen handelt.
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