Der Bundesrat kann den Spielbanken folgende Arten von Konzessionen erteilen:
Konzession A;
Konzession B.
Er kann für die Spielbanken mit einer Konzession B die Anzahl und die Arten der angebotenen Spiele sowie die Höhe der Einsätze und Gewinne beschränken und besondere Voraussetzungen für den Betrieb von Jackpotsystemen festlegen.
Nur Spielbanken mit einer Konzession A dürfen sich als «Grand Casino» bezeichnen.
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