Die Spielbanken und die Veranstalterinnen von Grossspielen erstellen ein Sozialkonzept. Darin sehen sie unter Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials und der Merkmale des Vertriebskanals der verschiedenen Spielangebote Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor, insbesondere Massnahmen:
zur Information der Spielerinnen und Spieler;
zur Früherkennung gefährdeter Spielerinnen und Spieler;
zu Selbstkontrollen, Spielbeschränkungen und Spielmoderation;
zur Verhängung und Durchführung von Spielsperren;
zur Ausbildung und zur regelmässigen Weiterbildung des mit dem Vollzug des Sozialkonzepts betrauten Personals;
zur Erhebung von Daten zur Evaluation der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen.
Für die Ausarbeitung, Umsetzung und Evaluation der Massnahmen können die Spielbanken und die Veranstalterinnen von Grossspielen insbesondere zusammenarbeiten mit:
den zuständigen Vollzugsbehörden;
anderen Spielbanken oder anderen Veranstalterinnen von Grossspielen;
Forscherinnen und Forschern;
Suchtpräventionsstellen;
Therapieeinrichtungen;
Sozialdiensten.
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