Die ESBK übt ihre Tätigkeit unabhängig aus. Sie ist administrativ dem EJPD zugeordnet.
Die Mitglieder der ESBK und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Sekretariats dürfen eine andere Beschäftigung ausüben, wenn dadurch die Unabhängigkeit der ESBK nicht beeinträchtigt wird.
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