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Citazione: AIMP art. 8 n. 1 Autorizzazione postuma: Nella decisione citata la consegna è stata effettuata prima dell'esecuzione della procedura prevista; la successiva ordinanza di constatazione è stata emanata in risposta a una richiesta di autorizzazione postuma dell'estradizione. Occorre pertanto verificare se il controdiritto fosse già stato garantito prima dell'esecuzione oppure se un'autorizzazione postuma sia stata concessa dall'autorità competente.
“Vorliegend haben Mitarbeitende der KAPO am 25. Dezember 2020 den Beschwerdeführer den deutschen Strafverfolgungsbehörden übergeben, nachdem sie von dem am selben Tag gegen ihn erlassenen Haftbefehl des Amtsgerichts Freiburg erfahren haben. Mit anderen Worten wurde eine Auslieferung vollzogen, ohne dass der hierfür eigentlich zuständige Beschwerdegeg—ner (siehe Art. 55 Abs. 1 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 IRSG) involviert und ein entsprechendes Verfahren in den vom Gesetz vorgesehenen Formen durchgeführt worden ist. Anfechtungsobjekt bildet die eingangs erwähnte Feststellungsverfügung des Beschwerdegegners vom 23. Juni 2021 (act. 4.1). Diese erging als Reaktion auf das Ersuchen der deutschen Behörden um nachträgliche Gestattung der Auslieferung des Beschwerdeführers nach Deutschland zur Strafverfolgung.”
“Vorliegend haben Mitarbeitende der KAPO am 25. Dezember 2020 den Beschwerdeführer den deutschen Strafverfolgungsbehörden übergeben, nachdem sie von dem am selben Tag gegen ihn erlassenen Haftbefehl des Amtsgerichts Freiburg erfahren haben. Mit anderen Worten wurde eine Auslieferung vollzogen, ohne dass der hierfür eigentlich zuständige Beschwerdegeg—ner (siehe Art. 55 Abs. 1 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 IRSG) involviert und ein entsprechendes Verfahren in den vom Gesetz vorgesehenen Formen durchgeführt worden ist. Anfechtungsobjekt bildet die eingangs erwähnte Feststellungsverfügung des Beschwerdegegners vom 23. Juni 2021 (act. 4.1). Diese erging als Reaktion auf das Ersuchen der deutschen Behörden um nachträgliche Gestattung der Auslieferung des Beschwerdeführers nach Deutschland zur Strafverfolgung.”