Se non ha commesso un reato per il quale il Codice penale1commina una pena più grave, è punito con la multa chiunque:
RS 311.0 ↩
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Nella presente decisione è stato constatato che la datriÎ di lavoro, dopo aver consultato la cassa pensioni, riteneva che, a causa della breve durata del rapporto di lavoro, non sussistesse l'obbligo di contribuzione. In tali circostanze non le si poteva imputare né un comportamento doloso né una condotta colposa; una punibilità ai sensi dell'art. 75 LPP è stata pertanto esclusa.
“Vorliegend bringt der Beschwerdeführer selbst vor, die Geschäftsführerin sei nach Rücksprache mit der Pensionskasse davon ausgegangen, es bestehe aufgrund der kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Beitragspflicht nach BVG. Auch wenn sich nachträglich herausstellte, dass die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers diesbezüglich irrte, kann ihr bei dieser Ausgangslage weder ein wissentliches und willentliches (Art. 12 Abs. 2 StGB) noch ein sorgfaltswidriges (Art. 12 Abs. 3 StGB) Verhalten vorgeworfen werden, was eine Strafbarkeit nach Art. 76 BVG (Vergehen) oder Art. 75 BVG (Übertretung) begründen könnte. Somit ist die Staatsanwaltschaft vorliegend zu Recht davon ausgegangen, der zur Beurteilung stehende Sachverhalt erfülle mit Sicherheit keinen Straftatbestand. Ferner steht fest, dass die Staatsanwaltschaft auch aufgrund der geringen Summe von CHF”
Per la violazione degli obblighi di notifiÊ e di informazione disciplinati dall'art. 86b LPP possono essere inflitte sanzioni pecuniarie ai sensi dell'art. 75 LPP, a condizione che non sia applicabile un reato rilevante ai sensi del CodiÎ penale, punito con una pena più grave.
“die Organisation und die Finanzierung; c. die Mitglieder des paritätisch besetzten Organs nach Art. 51 BVG; d. die Ausübung der Stimmpflicht als Aktionärin nach Art. 71b BVG. Auf Anfrage hin ist den Versicherten die Jahresrechnung und der Jahresbericht auszuhändigen. Ebenso hat ihnen die Vorsorgeeinrichtung auf Anfrage hin Informationen über den Kapitalertrag, den versicherungstechnischen Risikoverlauf, die Verwaltungskosten, die Deckungskapitalberechnung, die Reservebildung, den Deckungsgrad sowie die Grundsätze zur Ausübung der Stimmpflicht als Aktionärin (Art. 71a BVG) abzugeben (Art. 86b Abs. 2 BVG). Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen haben das paritätisch besetzte Organ auf Anfrage hin über Beitragsausstände des Arbeitgebers zu orientieren. Die Vorsorgeeinrichtung muss das paritätisch besetzte Organ von sich aus orientieren, wenn reglementarische Beiträge innert drei Monaten nach dem vereinbarten Fälligkeitstermin noch nicht überwiesen worden sind (Art. 86b Abs. 3 BVG). Art. 75 BVG (Strafbestimmungen bei Übertretungen) ist anwendbar (Art. 86b Abs. 4 BVG).”
“die Organisation und die Finanzierung; c. die Mitglieder des paritätisch besetzten Organs nach Art. 51 BVG; d. die Ausübung der Stimmpflicht als Aktionärin nach Art. 71b BVG. Auf Anfrage hin ist den Versicherten die Jahresrechnung und der Jahresbericht auszuhändigen. Ebenso hat ihnen die Vorsorgeeinrichtung auf Anfrage hin Informationen über den Kapitalertrag, den versicherungstechnischen Risikoverlauf, die Verwaltungskosten, die Deckungskapitalberechnung, die Reservebildung, den Deckungsgrad sowie die Grundsätze zur Ausübung der Stimmpflicht als Aktionärin (Art. 71a BVG) abzugeben (Art. 86b Abs. 2 BVG). Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen haben das paritätisch besetzte Organ auf Anfrage hin über Beitragsausstände des Arbeitgebers zu orientieren. Die Vorsorgeeinrichtung muss das paritätisch besetzte Organ von sich aus orientieren, wenn reglementarische Beiträge innert drei Monaten nach dem vereinbarten Fälligkeitstermin noch nicht überwiesen worden sind (Art. 86b Abs. 3 BVG). Art. 75 BVG (Strafbestimmungen bei Übertretungen) ist anwendbar (Art. 86b Abs. 4 BVG).”
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