- Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes.
- Mit seinem Inkrafttreten ist das provisorische Bundesgesetz vom 22. November 18501über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgehoben.
- Hängige Verfahren werden nach dem bisherigen Gesetze zu Ende geführt. Die Artikel 3, 19 und 26 des neuen Gesetzes finden jedoch sinngemässe Anwendung.
Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 19482